Art. 65 [Verteilung der Verantwortung]

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt  dafür  die
Verantwortung.  Innerhalb  dieser  Richtlinien  leitet  jeder Bundesminister
seinen Geschäftsbereich selbständig und unter  eigener  Verantwortung.  Über
Meinungsverschiedenheiten   zwischen  den  Bundesministern  entscheidet  die
Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von  der
Bundesregierung   beschlossenen   und   vom   Bundespräsidenten  genehmigten
Geschäftsordnung.



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